Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen, darunter eine ausgeweitete Maskentragpflicht, gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Corona Virus ergriffen.
- Daher gillt für den SC Shin Do Kan eine ausgeweitete Maskenpflicht für sämtliche Personen, welche die Liegenschaft und Räumlichkeiten des SC Shin Do Kan betreten.
- Zeitweise davon ausgenommen sind Personen, welche sich auf der Mattenfläche zwecks Trainingsteilnahme oder -leitung befinden und zum Duschen.
- Zuschauer/innen wie insb. Eltern und/oder Erziehungsberechtigte sollten die Lokalität des SC Shin Do Kan, wenn möglich, meiden, es sei denn, sie sind in den Trainingsbetrieb involviert.
- Eltern und/oder Erziehungsberechtigte sollten, wenn möglich, die Kinder ausserhalb der Lokalität in Empfang nehmen.
Schutzkonzept
Folgende Eckpunkte aus unserem Schutzkonzept gilt es zu beachten:
- Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen.
- 1.5 Meter Abstand halten – einzig im eigentlichen Training ist Körperkontakt erlaubt.
- Gründlich Hände, Füsse und Trainingsbekleidung waschen.
- Daten würden für Contact Tracing bereitgestellt werden.