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  • Sport Club Shin Do Kan
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SARS-CoV-2 ► Maskentragpflicht

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen, darunter eine ausgeweitete Maskentragpflicht, gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Corona Virus ergriffen.

  • Daher gillt für den SC Shin Do Kan eine ausgeweitete Maskenpflicht für sämtliche Personen, welche die Liegenschaft und Räumlichkeiten des SC Shin Do Kan betreten.
  • Zeitweise davon ausgenommen sind Personen, welche sich auf der Mattenfläche zwecks Trainingsteilnahme oder -leitung befinden und zum Duschen.
  • Zuschauer/innen wie insb. Eltern und/oder Erziehungsberechtigte sollten die Lokalität des SC Shin Do Kan, wenn möglich, meiden, es sei denn, sie sind in den Trainingsbetrieb involviert.
  • Eltern und/oder Erziehungsberechtigte sollten, wenn möglich, die Kinder ausserhalb der Lokalität in Empfang nehmen.

Schutzkonzept

Folgende Eckpunkte aus unserem Schutzkonzept gilt es zu beachten:

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen.
  • 1.5 Meter Abstand halten – einzig im eigentlichen Training ist Körperkontakt erlaubt.
  • Gründlich Hände, Füsse und Trainingsbekleidung waschen.
  • Daten würden für Contact Tracing bereitgestellt werden.
20201021-SDK-Schutzkonzept-SARS-CoV-2